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PositiveHouse Investisseur

Möglichkeit zum Investment in ein Partiarisches Darlehen als Beteiligung an PositiveHouse Center SAS

Information:

PositiveHouse Center SAS, ein hoch innovatives Unternehmen in der Energiebranche bietet Investoren die Möglichkeit der Beteiligung an einem erfolgversprechenden Unternehmen.

Mit unseren einzigartigen Energiesystemen haben Sie jetzt die Möglichkeit mit uns gemeinsam in die Zukunft zu gehen und zu wachsen. Investieren Sie in erneubare Energien der Zukunft und profitieren Sie von hohen Renditen.

100% garantierte Investition

Ein Partiarisches Darlehen bietet große Chancen. Generell besteht im schlechtesten Falle die Gefahr die gesamte Investitionssumme zu verlieren – bei uns besteht dieses Risikoinvestment nicht, da wir an alles gedacht und dafür gesorgt haben, dass die Gelder der Anleger die in das Partiarisches Darlehen Investieren, im Fall einer Insolvenz durch eine globale Top – Ten Versicherung der Allianz zu 100 % abgedeckt ist. Dies ist eine Unternehmerische Beteiligung mit Eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Bei der Beteiligung handelt es sich um kein Nachrangdarlehen.

Wir stehen für Sicherheit und Nachhaltigkeit.

Wann werden Gewinne aus den Beteiligungen ausgeschüttet?
Ein Investor erhält ein Festzins p.a. sowie eine Beteiligung am Umsatzgewinn, zudem erhält dieser Einsicht in die veröffentlichten Jahresabschlüsse der PositiveHouse Center SAS. Pflichten entstehen durch die die Beteiligung nicht, es besteht insbesondere keine Nachschusspflicht und keine Verlustbeteiligung. Die Zins - und Gewinnausschüttungen finden Jährlich statt. Der Investor profitiert daher bereits von den laufenden Gewinnen und muss sich um nichts kümmern.

Wie werden Gewinne aus den Beteiligungen besteuert?
Die Gewinne aus den Beteiligungen sind für Privatpersonen Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit der Kapitalertragssteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Die Kapitalertragssteuer wird als Quellensteuer direkt von PositiveHouse Center SAS abgeführt. Bei Investoren, die mittels einer Kapitalgesellschaft in PositiveHouse Center SAS investieren unterliegen die ausgeschütteten Gewinne aus den Beteiligungen der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Die abgeführte Kapitalertragssteuer kann mit der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer verrechnet werden. (Diese Angaben sind ohne Gewähr).

Kann ich als Investor meine Anteile auch verkaufen?
Grundsätzlich steht es jedem Investor frei, seine Beteiligung selbständig und im Ganzen an Dritte zu übertragen. Für die Abwicklung muss PositiveHouse Center SAS und der Investor über die Übertragung informiert werden und der Käufer bestätigt, dass er die Beteiligung übernimmt. Ein geregelter Zweitmarkt existiert jedoch nicht, d.h. die Beteiligung sind damit nicht frei handelbar.

Was passiert nach Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer?
Die Mindestbeteiligungsdauer ist befristet bis zu 5 Jahre. Ein Vorzeitiger Abstieg aus der Beteiligung ist möglich mit einem Abschlag. Eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages ist erstmalig frühestens zum Ende des dritten Jahrs zulässig.

Wünschen Sie eine Detaillierte Beratung bezüglich der Unternehmensbeteiligung oder Information zu unseren Produkten, dann warten Sie nicht lange und rufen Sie uns jetzt an oder schreiben uns eine E-Mail.

Unsere professionelle und qualifizierte Fondsmanagerin Frau Alev Ulus sowie unsere ausgezeichneten und erfahrenen Experten beraten Sie gern. Senden Sie Ihre Anfrage an

contact@positivehouse.eu oder a.Ulus@positiveHouse.eu

Ihr PositiveHouse Team